Tennisschule Gorovits Testmonat 2025
1. Allgemein:
Die Lehrkraft unterrichtet den/die Schüler/in im Fach Tennis. Der Unterricht wird als Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt, ein- oder mehrmals wöchentlich, nach schriftlicher Vereinbarung.
2. Zahlung:
Das Unterrichtshonorar ist gemäß der gestellten Rechnung innerhalb von 7 Tagen in voller Höhe fällig. Der Betrag wird per SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto vor dem ersten Training abgebucht. Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von 5,00€ erhoben. Erfolgt nach zwei Mahnungen keine Zahlung, behalten wir uns das Recht vor, den Trainingsplatz anderweitig zu vergeben.
3. Stornierung:
Nach Ausstellung der Rechnung kann diese nicht vom Schüler geändert oder storniert werden. Eine Stornierung kann jedoch vor der nächsten Rechnungsfälligkeit nach vorheriger Absprache vorgenommen werden.
4. Platzgebühren:
Im Winter und Sommer fallen Platzgebühren an. Diese Gebühren werden ebenfalls in die Rechnung aufgenommen.
5. Unterrichtsausfall durch Krankheit o. Sonstiges:
Kann der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, nicht am Unterricht teilnehmen, muss die Lehrkraft spätestens 24 Stunden vor dem Training schriftlich informiert werden. Andernfalls ist die Lehrkraft berechtigt, die vereinbarte Vergütung einzufordern, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Sollte eine Trainingseinheit durch die Tennisschule ausfallen, wird ein Ersatztermin angeboten oder eine Gutschrift für die nächste Abrechnungsperiode erstellt.
6. Haftung:
Schüler/innen nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Etwaige Ansprüche regeln sie untereinander. Die Teilnahme am Training/Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände auf dem Trainingsgelände.
7. Aufsicht bei Kindern:
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Vor Beginn und nach dem Ende des Trainings übernehmen wir keine Aufsichtspflichten.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training pünktlich wieder abzuholen.
Tennisschule Gorovits Testmonat 2025
Bitte informieren Sie Ihre Kinder darüber, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
8. Sporttauglichkeit:
Schüler/innen bzw. deren gesetzliche Vertreter versichern, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die die Sporttauglichkeit beeinflussen könnten. Dies umfasst insbesondere Verletzungen, Krankheiten sowie die Einnahme von Medikamenten.
Sollten während des Trainings Beschwerden wie Schmerzen, Schwächegefühl oder Übelkeit auftreten, ist das Trainerteam umgehend zu informieren.
Träger von Sehhilfen, die für das Training notwendig sind, sind verpflichtet, geeignete, unzerbrechliche Sportbrillen zu tragen. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen haben ihre Kinder darüber vorab aufzuklären.
9. Vertragslaufzeit & Kündigung beim Testmonat:
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Seiten in Kraft und hat eine Laufzeit von einem Monat. Nach Ablauf des Testmonats ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, um das Training fortzusetzen. Ohne Anmeldung endet der Vertrag automatisch.
10. Foto und Videoaufnahmen:
Während des Trainings können Fotos oder Videos von den Kindern gemacht werden. Diese können für interne Zwecke, zur Trainingsanalyse oder für Werbezwecke (z. B. Website, Social Media) genutzt werden. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder persönlich vorab mit, damit wir dies berücksichtigen können.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation des Trainings und zur Abrechnung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können der Speicherung jederzeit schriftlich widersprechen. Weitere Infos finden Sie hier